Zeiterfassung

Seit dem 14. Mai 2019 besteht nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) für Arbeitgeber die Pflicht zur systematischen Erfassung der Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat den Sachverhalt mit Urteil vom 13.9.2022 bekräftigt (Aktenzeichen: 1 ABR 22/21).

Demzufolge besteht auch für Architekten- und Ingenieurbüros eine Pflicht zur Einführung eines Systems zur Arbeitszeiterfassung. Die rechtlichen Vorgaben wie die Umsetzung zu erfolgen hat sind noch unklar. Fest steht aber bereits, dass das eingeführte System „nachvollziehbar und fälschungssicher“ sein muss. Arbeitgeber haben die Verpflichtung zum Arbeitsschutz, d.h. für die Einhaltung von Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten ist zu sorgen und diese ist zu dokumentieren.

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Für Ihr Projektcontrolling lassen sich Berichte generieren, die bspw. nach Personen, Projekten oder Zeitabschnitten sortiert werden können.
Eine Abwesenheitsanzeige, ein Urlaubsmanagement mit Freigabeworkflow und eine Reisekostenerfassung sind ebenfalls integrierbar.

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